- tagaktiv ist (nicht immer)
- abgemagert ist
- hustet oder röchelt
- sich nicht einkugelt bei Berührung
- von Zecken, Fliegen oder Maden befallen ist
- apathisches Verhalten zeigt
- verletzt ist
- im Spätherbst weniger als 700g schwer ist
Verwaiste Igelsäuglinge brauchen IMMER DRINGEND Hilfe!!
Hilfsbedürftige Igel gehören in die Hände von Fachleuten!
Vor jedem Eingreifen sollte eine Igelstation oder ein Tierarzt angerufen werden.
Wir bitten generell um einen vorsichtigen Umgang mit Igeln. Auch wenn sie nicht fliehen oder beissen, sind sie doch Wildtiere und dürfen nicht unnötig gestört werden.
Sollten Sie einen Igel an einem gefährlichen Ort antreffen, auf der Strasse etwa, halten Sie solange die Gefahr fern oder den Verkehr auf, bis der der Igel verschwunden ist. Im schlimmsten Fall in Laufrichtung zur nächstgelegenen Grünfläche tragen.
Niemals einen Igel an einen entfernten Platz bringen, Igel sind äusserst reviertreu und haben in einem unbekannten Umfeld nur geringe Überlebenschancen. Völliger Bödsinn ist das Aussetzen im Wald, Igel haben nie im Wald gelebt.
Wird ein Igel im Swimming Pool, einem Schacht oder in einem Netz verheddert gefunden, bitte unbedingt unsere Notfallnummer anrufen. Diese Tiere sind in der Regel unterkühlt, dehydriert oder verletzt. Und bitte nicht vergessen, die Gefahr zu beseitigen: Ausstiegshilfen montieren, Kellerschächte abdecken, keine losen Netze liegenlassen.
Gemäss der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzverordnung (Art. 20 Abs. 2 NHV) ist es untersagt.
a) Igel zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre (…) Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen;
b) lebend oder tot (…) mitzuführen, zu versenden, anzubieten, auszuführen, andern zu überlassen, zu erwerben, in Gewahrsam zu nehmen oder bei solchen Handlungen mitzuwirken.
Im Interesse der Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine Ausnahmebewilligung für Haltung und Pflege möglich (Art. 20 Abs. 3 NHV). Die zuständige Behörde für solche Bewilligungen wird vom Kanton bezeichnet (Art. 20 Abs. 4 NHV). Wird nun ein kranker oder verletzter Igel gefunden, wird die verantwortliche Stelle die Inpflegenahme des Tieres im allgemeinen akzeptieren. Grundsätzlich muss man sich jedoch unverzüglich mit einem Tierarzt oder einer Igelstation in Verbindung setzen.
Gesunde, reproduktionsfähige Igel-Populationen entstehen u.a. durch natürliche Auslese. Es soll nicht angestrebt werden, "Kümmerlinge" um jeden Preis (z.B. mit unverhältnismässig hohem medizinischen Einsatz) am Leben zu erhalten. Ziel jeder Pflege muss es sein, den Igel wieder in die Natur entlassen zu können.